Die Genossenschaft im 21. Jahrhundert

Das Prinzip Genossenschaft – gemeinsam mehr erreichen – gewinnt in der heutigen Zeit wieder an Aktualität. Wirtschaftliche Turbulenzen und gesellschaftliche Umwälzungen führen zu einer Rückbesinnung auf Bewährtes. Oberstes Ziel einer Genossenschaft ist immer die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. In der Satzung der SVG Wohnen eG ist dieser Grundgedanke wie folgt verankert: Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft

Diesem Grundgedanken werden wir durch die ständige Anpassung unseres Wohnungsbestandes an aktuelle Standards gerecht. Jedes Jahr investieren wir mehrere Millionen Euro in die Instandhaltung, Modernisierung und Erneuerung unserer Gebäude, um Attraktivität und Werthaltigkeit zu steigern. Jeder Wohnungsinteressent wird mit Vertragsabschluss Mitglied und damit Miteigentümer und Mieter der Genossenschaft. Die Anzahl der zu zeichnenden Anteile ist in der Satzung geregelt. Sie richtet sich nach der Größe der Wohnung. Es ist keine Mietkaution zu bezahlen. Allein die Mitgliedschaft begründet das Anrecht auf die Anmietung einer unserer Wohnungen. Bei Kündigung der Wohnung und Austritt aus der Genossenschaft bezahlen wir das Guthaben gemäß unserer Satzung wieder zurück.

Als Vertragspartner haben unsere Mieter keinen Wohnungsspekulanten, der astronomische Mieten verlangt, sondern eine Genossenschaft, bei der sie sozialverträgliche Mieten zahlen. Jedes Mitglied hat ein Dauernutzungsrecht und ist damit vor einer Eigenbedarfskündigung geschützt. Das Wohlbefinden unserer Mieter liegt uns sehr am Herzen. Wir pflegen mit ihnen ein partnerschaftliches Miteinander. Auch stehen für die Mieter in der Verwaltung und in der technischen Betreuung kompetente Mitarbeiter bereit, die sich den Problemen unserer Mieter annehmen. Die Mitglieder und Miteigentümer unserer Genossenschaft haben ein Mitbestimmungsrecht. Alle 5 Jahre werden aus dem Kreis unserer Mitglieder Vertreter gewählt, die ihr Stimmrecht in der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung ausüben.

Die Beschlüsse, die hier gefasst werden, sind in der Satzung regelt und umfassen wichtige Themen wie zum Beispiel die Feststellung des Jahresabschlusses oder die Wahlen zum Aufsichtsrat, dem Gremium, das den Vorstand bestellt und gemäß Satzung und Gesetz berät und überwacht.
Genossenschaft – Sie sehen also: das Ganze ist mehr als die Summe seiner einzelnen Teile.